Für eine Ordensverleihung vorschlagsberechtigt ist in Bremen der Präsident des Senats, Am Markt 21, 28195 Bremen. Anregungen mit Begründung können an den Vorschlagsberechtigten gerichtet werden, sofern der in Aussicht genommene Ordensempfänger seinen Wohnsitz im Lande Bremen hat.
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